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gelaendeplan

Wir können Sie an die Sache heranführen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gelaendeplan

Das
Auto Motor und Sport Fahrsicherheitszentrum

1. Gleitbeläge :

bewässerte Kunststoff-Flächen sorgen dafür, daß sich bereits bei mittleren Geschwindigkeiten extreme Fahrzeugreaktionen zeigen. Weiterer Vorteil : kein meßbarer Reifenabrieb

2. Wasserhindernisse : Pic1

plötzlich auftauchende computergesteuerte Wasserhindernisse, die den Kursteilnehmer vor immer wieder neue Fahrsituationen stellen und zu reagieren zwingen.

3. Schleudersimulator :

Herzstück des Fahrsicherheitszentrums. Eine in der Fahrbahn eingelassene hydraulisch betätigte Platte versetzt das Heck des Fahrzeugs seitlich - das Auto kommt ins Schleudern. Der Fahrer soll versuchen, durch gezielte Lenkradmanöver das Fahrzeug wieder abzufangen.

4. Gefällestrecke :

Der Hügel mit 9% Gefälle, zwei Wasserhindernissen und einem Gleitbelag. Praxisgerechte Simulation des Bergabfahrens bei Straßenglätte. (Wichtig fürs Schwerfahrzeug-Training)

5. Die Kreisbahn :

Eine bewässerbare Testfläche, Durchmesser 40 m, für Kurvenübungen mit Extrembedingungen. Speziell beim Motorradtraining.

6. Dynamikfläche :

Der Handlingskurs ist die 1,5 km lange Strecke, auf der die Tücken der einzelnen Trainingsstationen in verkehrsgerechter Form vom Kursteilnehmer erfahren können.

7. Aquaplaningbecken :  

80 Meter lang mit variabel einstellbarer Wasserhöhe. Macht die Problematik von (zu schnellem) Fahren bei Wasserglätte dramatisch erfühlbar.

8. Geschwindigkeitsmeßanlage :

Geschwindigkeits-Meßanlagen auf jeder Übungsstrecke zeigen dem Kursteilnehmer immer wieder den Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit und Dynamik.

9. Schulungsgebäude :

Das Verwaltungs– und Schulungsgebäude mit modernsten Seminarräumen für die theoretische Einführungin die Kurse sowie für Präsentationen und spezielleVeranstaltungen. Kulinarische Versorgung im angeschlossenen Bistro.

 


Vorankündigung:
 

 


Nachrichtenticker:

Hier können Sie lernen, wie sie Ihr Fahrzeug auch in schwierigen Situationen beherrschen können!


Neues Teledienstgesetz:
Betreiber von Internetseiten müssen seit diesem Jahr die Bestimmungen des Teledienst-Gesetzes zur „Anbieterkennzeichnung" beachten. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, drohen Abmahnungsansprüche und/oder Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.