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Kartfahren - das
neue Vergnügen
für Jung und alt

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 
als aufstrebendes Unternehmen in den Bereichen

Motorsport, Freizeit und Erlebnis

verwenden wir unsere Kontakte und Erfahrungen aus mittlerweile über 30 Jahren aktiven Motorsport zur Planung und Durchführung Ihres Firmenevents.

Als Betreiber der deutschen SPEZIAL TOURENWAGEN TROPHY, einer der ältesten deutschen Rennserien, mittlerweile im achtzehnten Jahr im europäischem Motorsportkalender präsent, können wir Ihnen alles, was mit Rennen, Fahrerlager, Mitfahrgelegenheiten im Rennauto und vieles anderes mehr anbieten.

Ob Vertretertagungen, mal in einem etwas anderen Rahmen,  Kundenbetreuung und Bindung, Mitarbeitermotivation oder Betriebsausflügen etc., wir versuchen, Ihnen mal ein etwas anderes Programm zu gestalten.

Ein Motorsport Wochenende in der deutschen Spezial Tourenwagen Trophy bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, Geschäftsbeziehungen auf sehr persönlicher Ebene auszubauen und zu festigen. In dem nicht alltäglichen Umfeld schlummern ungeahnte Möglichkeiten.

Ebenso interessant ist der Nürburgring mit seinem sehr gut gewachsenen Umfeld.

Die Rennstrecke, mit Grand Prix Kurs und seinen Wettbewerben, die für den Touristenverkehr freigegebene Nordschleife, auch als „grüne Hölle“ bekannt und gefürchtet, der Freizeitpark „Erlebniswelt Nürburgring“, das Fahrsicherheitszentrum, die Indoor Kartbahn und die Gastlichkeit in der Eifel mit dem Dorint Hotel am Nürburgring im Mittelpunkt.

Ein weiteres Highlight ist der Sachsenring in Hohenstein-Ernstthal, unweit von Chemnitz, mit seinen vielfältigen Möglichkeiten.

Vieles ist möglich, um ein schönes und nutzbringendes Wochenende zu verleben.

Gerne gehen wir auf Ihre Wünsche ein und arbeiten nach Ihren Vorstellungen ein für Sie und Ihr Unternehmen passendes Event aus.

Gerne hören wir von Ihnen.

 


Vorankündigung:
 

 


Nachrichtenticker:

Gerne übernehmen wir die Planung Ihres Firmenevents - sprechen Sie uns an!


Neues Teledienstgesetz:
Betreiber von Internetseiten müssen seit diesem Jahr die Bestimmungen des Teledienst-Gesetzes zur „Anbieterkennzeichnung" beachten. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, drohen Abmahnungsansprüche und/oder Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.